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   LSG Bayern, 22.01.2021 - L 20 KR 455/19   

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https://dejure.org/2021,38838
LSG Bayern, 22.01.2021 - L 20 KR 455/19 (https://dejure.org/2021,38838)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.01.2021 - L 20 KR 455/19 (https://dejure.org/2021,38838)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. Januar 2021 - L 20 KR 455/19 (https://dejure.org/2021,38838)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 29.09.1997 - 10 RK 2/97

    Versicherungspflicht landwirtschaftlicher Unternehmer in der KVdL, Gewinn aus

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2021 - L 20 KR 455/19
    Dieser Lösungsansatz erlaubt es zudem, Besonderheiten wie z.B. im Falle eines Ausbildungsverhältnisses mit entsprechend geringer Vergütung Rechnung zu tragen, indem bei der gebotenen Gesamtschau eine höhere Bewertung der wirtschaftlichen Bedeutung dieses Entgelts im Hinblick auf die angestrebte abhängige Beschäftigung im späteren Beruf vorgenommen wird (vgl. insg. BSG, Urteil vom 29.09.1997, 10 RK 2/97).

    In der Folgezeit eingetretene tatsächliche Entwicklungen eignen sich zwar nicht als Beurteilungsgrundlage einer Prognose; allerdings ist es auch nicht mit dem Gebot einer vorausschauenden Betrachtungsweise unvereinbar, später eingetretene Entwicklungen als Bestätigung für jene Anhaltspunkte zu berücksichtigen, auf die die Prognose gestützt wird (BSG, Urteil vom 29.09.1997, 10 RK 2/97).

    Dem hinzuzurechnen ist noch die Zeit, die der Kläger zur Vor- bzw. Nachbereitung der Lohndruscharbeiten benötigt (Organisation, Rechnungsstellung, Maschinen vorbereiten und warten, ggf. Anfahrt; vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 29.09.1997, 10 RK 2/97).

    Zwar hat das BSG (Urteil vom 29.09.1997, 10 RK 2/97) ausgeführt, die notwendige Gesamtschau zur Ermittlung des Mittelpunktes der Erwerbstätigkeit solle Zufallsergebnisse vermeiden, wenn ein "geringes" Zurückbleiben bei einem Kriterium mit einem deutlichen Übersteigen beim anderen Kriterium zusammentrifft.

  • BSG, 02.04.2014 - B 3 KS 4/13 R

    Künstlersozialversicherung - Verwaltungsakt über die Feststellung der

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2021 - L 20 KR 455/19
    Angesichts dieser Gesamtumstände war die - voll gerichtlich überprüfbare (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2014, B 3 KS 4/13 R) - Feststellung bzw. Prognose der Beklagten im Jahr 2018 zutreffend, wonach beim Kläger im Rahmen der Gesamtschau die selbstständige Erwerbstätigkeit als Schwerpunkt seiner Erwerbstätigkeit zu erachten ist, sodass die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung als mitarbeitender Familienangehöriger wegen des § 2 Abs. 4a KVLG 1989 nicht (mehr) vorlagen.

    Beide Entscheidungen wirken also nicht nur punktuell, sondern dauerhaft für die gesamte Zeit des unveränderten Fortbestehens des zu beurteilenden Lebenssachverhalts und haben daher in gleicher Weise Dauerwirkung (Schneider-Danwitz, SGb 2016, Seite 407ff., unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 23.04.2015; B 5 RE 19/14 R; a.A. BSG, Urteil vom 02.04.2014, B 3 KS 4/13 R, bzgl. der Feststellung der Versicherungsfreiheit in der Künstlersozialversicherung).

  • LSG Hamburg, 01.10.2014 - L 1 KR 56/11
    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2021 - L 20 KR 455/19
    Der Entgeltfaktor und der Zeitfaktor müssten zur Überzeugung der Kammer kumulativ vorliegen (so auch Landessozialgericht - LSG - Hamburg, Urteil vom 01.10.2014, L 1 KR 56/11).

    Zur Überzeugung des Senats müssen aber das wirtschaftliche und das zeitliche Kriterium im Rahmen der anzustellenden Gesamtbetrachtung nicht zwingend kumulativ, also jedes für sich betrachtet, überwiegen (anders wohl LSG Hamburg, Urteil vom 01.10.2014, L 1 KR 56/11).

  • BSG, 29.04.1997 - 4 RK 3/96

    Selbständige Erwerbstätigkeit neben vollschichtiger abhängiger Beschäftigung

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2021 - L 20 KR 455/19
    Das BSG hat jedoch auch ausgeführt, dass es nicht auf eine genaue Gewichtung im Detail ankommt (BSG, Urteil vom 29.04.1997, 10/4 RK 3/96), also auch nicht auf die exakten prozentualen Werte des jeweiligen Übersteigens.
  • BSG, 30.01.1996 - 4 RA 16/95

    Aufhebung nicht in die Rentenversicherung überführter Versorgungsleistungen gemäß

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2021 - L 20 KR 455/19
    Die Grenze zwischen Vergangenheit und Zukunft im Sinne des § 48 Abs. 1 SGB X bestimmt der Zeitpunkt der Bekanntgabe des Aufhebungsbescheids (Zukunft = ab dem Tag nach Bekanntgabe des Bescheides gemäß § 48 SGB X, vgl. z.B. BSG, Urteil 30.01.1996, 4 RA 16/95; a.A.: Zukunft = ab dem Tag der Bekanntgabe des Bescheides; vgl. insg. Steinwedel in: Kasseler Kommentar, SGB X, 101. EL September 2018, § 48 Rn. 34 m.w.N.).
  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 19/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbständiger Ergotherapeut -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2021 - L 20 KR 455/19
    Beide Entscheidungen wirken also nicht nur punktuell, sondern dauerhaft für die gesamte Zeit des unveränderten Fortbestehens des zu beurteilenden Lebenssachverhalts und haben daher in gleicher Weise Dauerwirkung (Schneider-Danwitz, SGb 2016, Seite 407ff., unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 23.04.2015; B 5 RE 19/14 R; a.A. BSG, Urteil vom 02.04.2014, B 3 KS 4/13 R, bzgl. der Feststellung der Versicherungsfreiheit in der Künstlersozialversicherung).
  • BSG, 30.03.2006 - B 10 KR 2/04 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Landwirt - Einkommen aus Vermietung eigener

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2021 - L 20 KR 455/19
    Sie sollen unter anderem verhindern, dass ein nicht versicherungspflichtiger Selbstständiger durch ein Mindestmaß an abhängiger Beschäftigung den Schutz der allgemeinen Krankenversicherung erlangt, obwohl er seinen Lebensunterhalt ganz überwiegend aus der selbstständigen Tätigkeit bestreitet und weder zu dem des Solidarschutzes der gesetzlichen Krankenversicherung bedürftigen Personenkreis gehört noch zu den Lasten der Solidargemeinschaft nach seinem Arbeitseinkommen bzw. seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beiträgt (BSG, Urteil vom 30.03.2006, B 10 KR 2/04 R, vgl. auch BT-Drucks. 11/2237, Seite 159).
  • BSG, 27.08.1998 - B 10 KR 5/97 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitritt - Gestaltungsrecht - Ende - Tod -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2021 - L 20 KR 455/19
    Zur Beendigung dieser Versicherungspflicht musste sie deshalb die damit geschaffene Rechtsposition durch einen Verwaltungsakt (Bescheid vom 02.08.2018) - gestützt auf § 48 SGB X - zurücknehmen (vgl. BSG, Urteil vom 27.08.1998, B 10 KR 5/97 R).
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